zum Hauptinhalt
Das Wahlrecht muss nochmals geändert werden - das Verfassungsgericht will es so.

© dpa

Wahlrecht: Der Bundestag wird größer werden

Bei der Suche nach einem Übergangswahlrecht für 2013 sind die Fraktionen zuversichtlich, eine gute Lösung zu finden. Drei Reformmodelle werden nun näher geprüft - sie sehen alle vor, die umstrittenen Überhangmandate entweder auszugleichen oder zu verrechnen.

Der nächste Bundestag wird deutlich mehr Abgeordnete haben als bisher. Die Fraktionen im Bundestag verständigten sich bei ihrer ersten Runde zur Formulierung eines verfassungskonformen Wahlrechts am Dienstag darauf, zum Ausgleich oder der Verrechnung von Überhangmandaten drei Modelle näher ins Auge zu fassen, die alle auf einen größeren Bundestag hinauslaufen. Wie es hieß, gaben Union und FDP ihren Widerstand gegen Vorstellungen der Opposition auf, Überhangmandate auszugleichen oder zu verrechnen. In zwei Wochen sollen die Gespräche weitergehen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, sagte dem Tagesspiegel: „Die Gespräche verliefen zunächst in einer konstruktiven Atmosphäre. Ich hoffe, wir kommen zu einem Ergebnis, das von allen Fraktionen getragen werden kann.“ Auch Vertreter der anderen Fraktionen äußerten sich zuversichtlich.

Das Bundesverfassungsgericht hatte gefordert, dass bei mehr als 15 Überhangmandaten ein Ausgleich stattfinden müsse. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland über die Erststimmen mehr Direktmandate erringt, als ihr nach dem letztlich entscheidenden Zweitstimmenergebnis in dem Land an Mandaten insgesamt zustünde. Da Überhangmandate aber immer direkt errungene Sitze sind, werden sie nicht gestrichen. Nun werden drei Varianten durchgerechnet. Zum einen das SPD-Modell, das einen begrenzten Ausgleich für Überhangmandate vorsieht. Zweitens das am Dienstag neu vorgeschlagene CDU-Modell, das auf einen pauschalen Zuschlag von 50 Listenmandaten für alle Parteien zusammen vorsieht.

Daneben wird drittens ein neues Verrechnungsmodell diskutiert, das auf den Augsburger Mathematikprofessor Friedrich Pukelsheim zurückgeht. Es gilt als Versuch eines Kompromisses zwischen den unterschiedlichen Vorstellungen von Schwarz-Gelb einerseits und von SPD, Grünen und Linken andererseits.

Im Gegensatz zu bisherigen Entwürfen soll der Pukelsheim-Plan Verwerfungen zwischen den Ländern vermeiden und garantieren, dass jeder Partei auch nach einer Verrechnung von Überhangmandaten Listenmandate bleiben. 2009 hatte sich nämlich der Fall ergeben, dass die CDU 21 Überhangmandate errang, aber auch nur 21 Listenmandate. Diese hätten alle nach dem grünen Verrechnungsmodell gestrichen werden müssen, unter anderen wäre Bundestagspräsident Norbert Lammert nicht ins Parlament eingezogen und Brandenburg hätte statt fünf nur einen CDU-Abgeordneten gehabt.

Dieses Manko würde nach dem Pukelsheim-Vorschlag vermieden, indem jeder Partei mit mehr als einer Landesliste zehn Prozent der Zahl der von ihr errungenen Direktmandate an zusätzlichen Mandaten zugeschlagen wird. Nach Berechnungen des Innenministeriums auf der Grundlage des Wahlergebnisses von 2009 wäre der Bundestag dadurch von regulär 598 auf 653 Sitze angewachsen. Das entspricht ungefähr dem Zuwachs nach dem SPD-Ausgleichsmodell (666 Sitze) und dem Zuschlags-Modell der Union (665 Sitze).

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false